Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und die Schulpolitik wartet mit einigen Schlagzeilen auf, die belegen, dass sich Einiges bewegt. Die Richtungen, die vorgegeben werden, müssen dabei wohlwollend, aber auch kritisch betrachtet werden. Dies gilt im Besonderen für Verlautbarungen aus der Presse oder von Verbänden, die gerne für eigene Klientel-Politik genutzt werden. Zum Glück ist die Internetpräsenz des Kultusministeriums ebenso lückenlos und gibt detailliert Aufschluss über zukünftige Linien der Bildungspolitik in Niedersachsen (http://www.mk.niedersachsen.de).

Der Minister hat dankenswerter Weise anerkannt, dass die Abiturkorrektur an Gymnasien „zeitintensiv“ ist und eine „große Herausforderung“ darstellt. Zwecks effektiver Entlastung ist deshalb ein Austausch von Abiturarbeiten, zwischen einzelnen Schulen – in einzelnen Fächern, für 2019 ausgesetzt. Dieser Schritt ist sehr zu begrüßen, verhindert er doch wirkungsvoll einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand, der zudem zu nicht unerheblichen Mehrkosten führt. Auch die Idee, Kolleginnen und Kollegen für die Korrekturtätigkeit freizustellen, ist ein sinnvoller, wenn auch kein neuer Vorschlag. Schon immer haben Schulleitungen eigenständig entschieden, in Einzelfällen besonders belasteten Kolleginnen oder Kollegen einen Korrekturtag einzuräumen, wohlwissend, dass auch dieser nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellt. Denn: Eine Erstkorrektur nur EINER Schülerarbeit nimmt schnell einen Umfang von sechs Stunden an. Bei einem durchschnittlichen Kurs von 20 Schüler*innen kann man sich ausrechnen, wie hoch die Gesamtbelastung ausfällt (geschätzte 120 Stunden), die neben dem Alltagsgeschäft nachts und am Wochenende zu bewältigen ist. Dass der normale Kursunterricht des Abiturjahrgangs, vier Stunden, in dieser Zeit ausfällt, vermag da nur wenig Belastung auszugleichen.

Eine Entlastung ist an dieser Stelle also nicht nur wünschenswert, sie ist notwendig und längst überfällig. Dies hat der Minister anerkannt und Korrekturtage in die Diskussion eingebracht. „Lehrkräfte mit Korrekturen im schriftlichen Abitur können dann zukünftig von ihren Schulleitungen für die Korrekturtätigkeit freigestellt werden“ (MK). Sollten diese Korrekturtage wirklich im notwendigen Umfang zugestanden werden, darf man allerdings nicht in die Versuchung geraten, den dann ausfallenden Unterricht vollständig den anderen Kolleginnen und Kollegen aufbürden zu wollen. Denn erstens ist die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen selbst in Korrekturen gebunden, oder übernimmt ein Korreferat, und es ist zweitens stundenplantechnisch oftmals gar nicht möglich, sie in unbesetzten Unterricht zu verplanen. Hier muss also eine andere Lösung gefunden werden, die weder zulasten der Korrigierenden ausfällt noch auf dem Rücken der Schüler/innen ausgetragen wird. Man denke nur an die Erteilung von Zeugnisnoten, die in die gleicher Zeitspanne fällt. Sollen diese vorher feststehen? Soll der oder die Übernehmende die Abschlusszensuren erteilen? Was wäre mit noch zu schreibenden Klassenarbeiten oder Klausuren? Man ist geneigt, hier eine „Mogelpackung“ zu wittern, die den schwarzen Peter wiederum den Schulleitungen zuschiebt. Diese hätten nämlich über zusätzlichen Unterrichtseinsatz oder Unterrichtsausfall zu entscheiden und diese Entscheidung vor Kollegium und Elternschaft zu vertreten.

Dies muss man entschieden ablehnen. Hier muss das Ministerium klare Vorgaben machen, wie Entlastung geschaffen werden kann, ohne dass zu viel Unterricht in vom Abitur nicht betroffenen Lerngruppen ausfällt und ohne dass eine unzumutbare Mehrbelastung von Lehrkräften, „die im Abiturjahrgang freigestellt werden und keine Abiturprüfungen haben“ (MK), entsteht.

Die Vorweihnachtszeit bleibt also spannend.

Schon in wenigen Tagen werden am 13. und 14. Dezember unsere beiden Weihnachtskonzerte gegeben, die Sankt Nicolai wieder vollständig mit Musikbegeisterten füllen werden. Und nebenbei ist es uns gelungen, alle drei ausgeschriebenen Stellen zu besetzen und wir werden sogar eine weitere Beförderungsstelle A 14 im Januar ausschreiben dürfen.

Somit kann das Jahr 2018 für das Gymnasium Alfeld ganz zufriedenstellend ausklingen und wir blicken gespannt auf 2019. Vor allem auf das, was uns die Kultuspolitik an Neuem bringen wird.

Im Namen der Schulleitung wünsche ich der Schulgemeinschaft ein frohes und friedliches Weihnachtsfest und uns allen, dass unsere Wünsche für das neue Jahr mindestens ein klein wenig in Erfüllung gehen.

Ihr Michael Strohmeyer


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