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Zentralabitur Für das
Zentralabitur hat das Kultusministerium thematische Schwerpunkte für die
Kurstufe in den einzelnen Unterrichtsfächern festgelegt. Diese Texte lassen sich
unter dem folgenden Link direkt auf dem Server des Kultusministeriums
abrufen:
Thematische Schwerpunkte für das Zentralabitur
Einbringungsverpflichtung in den
jeweiligen Profilen Der erste Schritt zur Zulassung zur
Abiturprüfung ist die Erfüllung der Belegungsverpflichtung, wie sie anhand der
Wahlbögen ersichtlich ist
Aber nicht alles, was als Unterricht verpflichtend
belegt werden muss, kann oder muss in die Wertung für das Abitur eingebracht
werden. Die Einbringungsverpflichtung fällt dabei in den
Blöcken I = „Kursblock“, und Blöcken II = „Abiturprüfungsblock“ je nach
Profilwahl unterschiedlich aus. (siehe hierzu das nebenstehende
Download)
Gemeinsam gilt für alle Profile:
Block I Mit einzubringenden 36
Kursen müssen 200 Punkte erzielt werden. Das P 1- und P 2-Fach
ist in allen Semestern in doppelter Wertung einzubringen (8
Kurse). Dabei dürfen maximal 3 Kurse weniger
als 05 Punkte aufweisen. Die restlichen 28 Kurse werden in einfacher
Wertung eingebracht, davon dürfen maximal 4 Kurse weniger als 05 Punkte
aufweisen. Maximal drei Sportkurse dürfen
eingebracht werden, darunter mind. eine Individualsportart. Zwei
Semester des Seminarfaches sind einzubringen. Dabei muss es sich um
die Ergebnisse aus zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren
handeln, darunter das Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit
geschrieben wurde. Sind in einem Fach, das durchgängig belegt wurde, nur zwei
Semester einzubringen, werden die beiden besten Ergebnisse genommen.
Block II Das Ergebnis der
schriftlichen oder mündlichen Abiturprüfungen wird in vierfacher Wertung
eingebracht. Als Mindestpunktzahl sind 100 Punkte zu erzielen. In
drei der fünf Prüfungsfächer sind jeweils 20 Punkte ( Prüfung x 4 ) zu
erzielen. Darunter muss sich mindestens entweder das P1- oder P2-Fach befinden.
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