1. Termine, Allgemeines zur SEK II am Gymnasium Alfeld
1.1 Information der Schüler
Die Schüler werden über die Bestimmungen der Einführungsphase im zweiten Halbjahr der 9. Klasse in einer Stunde vom Oberstufen-Koordinator/Schulleiter informiert.
In den 10. Klassen werden Informationsveranstaltungen am Ende des 1.Halbjahres und zu Beginn des 2. Halbjahres durchgeführt. Darüber hinaus stehen der/die Klassenlehrer/in und der Oberstufenkoordinator jederzeit zu Einzelberatungen zur Verfügung.
Die Beratung in der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 11 und 12) obliegt dem Oberstufenkoordinator und den Tutor(inn)en. Im Regelfall werden außer den Jahrgangsversammlungen, die der allgemeinen Information dienen, Einzelgespräche geführt.
1.2 Information der Eltern
In der 9.Klasse informiert der Schulleiter/Oberstufenkoordinator auf einem Elternabend über die Einführungsphase (=Klasse 10). In der 10. Klasse sollte ein Elternabend zu Beginn des zweiten Halbjahres ausschließlich der Information über die Qualifikationsphase dienen.
1.3 Termine
In der 10. Klasse findet der Halbjahreswechsel zum 1. Februar eines jeden Jahres statt. In den Jahrgängen 11 und 12 wechseln die Semester i. d. R. auch jeweils zum 1. Februar bzw. mit dem jeweiligen Schuljahresende. Die Zeugnisse (=Studienbucheinlagen) werden i. d. R. zeitgleich mit den Mittelstufenzeugnissen ausgegeben.
1.4 Termine von Wahlen
Die Fachwahlen zur 10.Klasse, zum 1./2. Kurshalbjahr und zum 3./4. Kurshalbjahr sowie die Wahlen zu den Sportdisziplinen werden grundsätzlich ca. zwei Wochen vor den Osterferien durchgeführt. In den Osterferien werden dann die Leistenpläne erstellt.
Die endgültige Kurseinteilung für die Kurse der 10.Klassen und der Jahrgangstufe 11 und 12 findet i.d.R. bereits vor den Sommerferien statt, so dass die Schüler/innen vor den Sommerferien erfahren, an welchen Kursen/ Unterrichtsveranstaltungen sie teilnehmen werden.
Zu Beginn eines Schuljahres werden im Einzelfall innerhalb der ersten 7 Schultage noch Umwahlen und/oder Abwahlen von Fächern/Kursen akzeptiert, sofern dies nicht zu Über- bzw. Unterbelegung von Kursen führt.
Alle Wahlen sind bis auf die Sportkurswahlen i.d.R. für das ganze Schuljahr verbindlich. Allerdings sind im Jahrgang 10 Umwahlen/Abwahlen von Kursen zum 2. Halbjahr möglich. Diese Wahlen werden im Regelfall vor den Weihnachtsferien durchgeführt.
1.5 Klausuren/Facharbeit
In der Einführungsphase werden in allen Fächern mit Ausnahme von Sport je nach Anlage des Unterrichts eine oder zwei Klausuren je Halbjahr geschrieben.
2. Einführungspahse (10. Klasse)
2.1 Pflichtfächer
Jeder Schüler belegt in der 10. Klasse die Pflichtfächer Deutsch (3h), Mathematik (4h), Geschichte (2h), Erdkunde (2h), Politik (2h), Kunst (2h), Musik (2h), Physik (2h), Chemie(2h), Biologie (2h) und Sport (2h). Bis auf Sport werden diese Fächer im Klassenverband unterrichtet.
2.2 Wahlpflichtfächer
Jeder Schüler muss eine weitere Fremdsprache (jeweils 4h) belegen, darunter eine der im 5./6. Jahrgang begonnenen Fremdsprachen. Statt einer in der Klasse 5/6 begonnenen Fremdsprache kann man in der 10. Klasse auch eine neue Fremdsprache beginnen. Diese neu beginnende Fremdsprache wird dann ebenfalls mit 4 Wochenstunden unterrichtet. Man muss sie bis zum Abitur weiter belegen und ist verpflichtet zwei Kurse im Abitur einzubringen. Wenn allerdings drei Fremdsprachen belegt werden, entfällt letzte Regelung. Achtung: Latein N kann allerdings nicht als Prüfungsfach gewählt werden.
Religion (evangelisch/katholisch) oder Werte u. Normen (2h) muss belegt werden.
(Wer einer kirchlichen Gemeinschaft angehört, für die kein Religionsunterricht angeboten werden kann, muss mindestens ein Fach im Wahlbereich ganzjährig belegen)
2.3 Wahlfächer
Im Wahlbereich können weitere Fächer belegt werden, wobei aber eine Gesamtwochenstundenzahl von 37 nicht überschritten werden soll. In Frage kommen die neu einsetzenden Fremdsprachen (LN,RN 4h), Wirtschaftslehre (2h) und Informatik (2h).
2.4 Versetzung in die Qualifikationsphase
Die Entscheidung über die Versetzung in die Qualifikationsphase erfolgt auf Grund der Ganzjahresnoten in 14 Fächern des Pflichtbereiches bzw. Wahlpflichtbereiches. Bei der Versetzungsentscheidung ist in allen Fächern die Zensur 4 hinreichend. Mangelhafte Leistungen oder eine ungenügende Leistung müssen ausgeglichen werden. Bei Vorliegen nur einer mangelhaften Leistung mit sonst mindestens ausreichenden Leistungen wird allerdings in jedem Fall die Versetzung ausgesprochen. Liegen zwei mangelhafte Leistungen vor, so kann die Konferenz nur dann auf Versetzung entscheiden, wenn diese beiden Minderleistungen durch mindestens befriedigende Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Dabei können Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik nur untereinander ausgeglichen werden.
Eine ungenügende Leistung muss durch ein Fach mit guten oder befriedigenden Leistungen in zwei Fächern ausgeglichen werden. Ein Anspruch auf Anwendung der Ausgleichsregelung besteht aber nicht. Die Klassenkonferenz entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen in jedem Einzelfall. Bei mehr als zwei mangelhaften oder einer ungenügenden Leistung mit einer weiteren mangelhaften Leistung wird in keinem Fall versetzt.