Das Trainingsraumkonzept am Gymnasium Alfeld


Einführung

Mit dem Trainingsraumkonzept soll ein respektvolles Miteinander zwischen den einzelnen Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrerinnen/Lehrern gefördert werden. Dieses soll bewirken, dass eine Lehr- und Lernatmosphäre geschaffen wird, die zunehmend geprägt ist von mehr Freundlichkeit, Ruhe, Konzentration und Aufmerksamkeit.

Schülerinnen und Schülern, die Unterrichtstörungen verursachen, erhalten im Trainingsraum die Möglichkeit ihr eigenverantwortliches Denken und Handeln zu erweitern. Sie sollen bei Regelverstößen lernen durch konkrete Vereinbarungen selber Verantwortung für die Behebung des Problems zu übernehmen. Zugleich sollen die lernbereiten Schülerinnen und Schüler vor Störungen geschützt werden. Lehrerinnen und Lehrer erhalten so mehr Freiraum sich diesen Schülerinnen und Schülern zu zuwenden.

Die Leitsätze des Trainingsprogramms

  1. Jede Schülerin/jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
  2. Jede Lehrerin/jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
  3. Jede/jeder muss die Rechte des anderen respektieren.

Die Ziele des Trainingsprogramms

Mit Hilfe des Trainingsprogramms sollen im Wesentlichen drei Ziele erreicht werden:

  1. Lernbereite Schülerinnen und Schüler sollen vor beabsichtigten bzw. unbeabsichtigten Störungen geschützt werden. Sie sollen mehr Zeit für ungestörten und effektiven Unterricht bekommen und eine ruhigere und angenehmere Klassenatmosphäre erhalten.
  2. Lehrerinnen und Lehrer müssen sich nicht auf Machtkämpfe mit störungsbereiten Schülerinnen und Schülern einlassen. Dadurch können sie wieder störungsfreien und somit hochwertigeren Unterricht anbieten und sich mehr den stilleren und lernbereiten Schülern widmen.
  3. Die störenden Schülerinnen und Schüler erhalten im Trainingraum die Möglichkeit durch intensive Gespräche ihre sozialen Kompetenzen zu verbessern und Eigenverantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Zudem erfahren sie Unterstützung bei der Lösung von Problemen in der Klasse und mit Lehrern/Lehrerinnen.

Der Ablauf des Trainingsprogramms
(Der Zeitraum bezieht sich auf ein Schulhalbjahr)

  • Die Schülerin/der Schüler stört den Unterricht.
  • Die Lehrerin/der Lehrer macht unter Namensnennung auf die Art der Störung aufmerksam.
  • Bei einer zweiten Störung stellt die Lehrerin/der Lehrer die Schülerin/ den Schüler vor die Entscheidung, sich an die Klassenregeln zu halten oder sich für den Trainingsraum zu entscheiden.
  • Nach der dritten Störung schickt die Lehrerin/der Lehrer die Schülerin/den Schüler mit ausgefülltem Laufzettel in den Trainingsraum und erklärt ihm: „Ich sehe, du hast dich für den Trainingsraum entschieden.“
  • Im Trainingsraum bearbeitet die Schülerin/der Schüler ihren/seinen Rückkehrplan.
  • Die Entscheidung über eine ausreichende Bearbeitung des Rückkehrplans liegt beim Trainingsraumleiter, der zugleich bei der Bearbeitung des Plans behilflich ist.
  • Die Schülerin/der Schüler wird nach Bearbeitung des Rückkehrplans mit dem Laufzettel wieder in den folgenden Unterricht zurück geschickt.
  • Die Weigerung den Rückkehrplan auszufüllen, Störungen im Trainingsraum oder weitere Störungen im Klassenraum nach erfolgter Rückkehr führen zum Unterrichtsausschluss unter Aufsicht für den restlichen Unterrichtstag durch den Trainingsraumleiter.
  • In diesem Fall erhält die Schülerin/der Schüler einen Elternbrief, der von den Eltern zu unterschreiben ist und am nächsten Unterrichtstag vor Unterrichtsbeginn beim Trainingsraumleiter abgegeben werden muss.
  • Die Eltern der Schülerinnen und Schüler, die zum dritten Mal in den Trainingsraum entsandt worden sind, sind hierüber schriftlich zu informieren.
  • Nach viermaligem Besuch des Trainingsraums sind die Eltern in einem speziellen Elternbrief zu einem Elterngespräch einzuladen (Teilnehmer sind Trainingsraumleiter, Eltern, Schülerin/Schüler, Klassen- und/oder Fachlehrer/in). In dem Gespräch wird das Verhalten der Schülerin/des Schülers dargelegt und Hilfen werden diskutiert und festgelegt, um das Verhalten nachhaltig zu ändern.
  • Nach sechsmaligem Besuch des Trainingsraums ist eine Klassenkonferenz einzuberufen. In dieser Konferenz werden pädagogische Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen und eventuelle außerschulische Fördermöglichkeiten beschlossen.
  • Die Trainingraumaufenthalte sind Tages-/Klassenprotokollen festzuhalten.



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