Konzept zur Projektarbeit am Gymnasium Alfeld
Bezug: Beschluss der Gesamtkonferenz vom 26.4.1999 Erlass „Die Arbeit in den Klassen 5 – 10 des Gymnasiums" (Grundsatzerlass für den Sekundarbereich I)
- Im Sekundarbereich I (5. – 10.Jahrgang) sollen gemäß Ziff. 4.11 des Grundsatzerlasses Projekte durchgeführt werden, an denen einzelne Klassen, Jahrgänge oder mehrere Jahrgänge teilnehmen.Schulische Projekte können in unterschiedlichen Formen durchgeführt werden:
- Projektunterricht, der fach- und klassenbezogen durchgeführt wird, ohne dass der Unterricht in anderen Fächern davon betroffen ist;
- Projektunterricht, an denen einzelne Klassen, Jahrgänge oder mehrere Jahrgänge teilnehmen; ein Fächerübergriff ist wünschenswert;
- klassenübergreifende Projekte mit einem Rahmenthema, an dem sich mehrere Klassen, ganze Jahrgänge oder mehrere Schulen beteiligen.
- Projektunterricht nach Ziff. 1 (a) wird von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer in eigener Verantwortung durchgeführt und bedarf keiner Genehmigung und weiteren Regelung.
- Projektunterricht und themenbezogene Projekte gem. Ziff 1. (a) und 1. (b) können von Schülerinnen und Schülern (SuS) oder Fachlehrerinnen und Fachlehrern vorgeschlagen werden. Sie sind drei Monate vor dem Projektbeginn beim Schulleiter schriftlich zu beantragen. Dabei ist eine ausführliche Konzeption des Projekts vorzulegen.
- Beim Projektunterricht muss i.d.R. ein direkter Bezug zum Unterricht, bezogen auf das Fach/die Fächer und den Jahrgang, gegeben sein.
Projektunterricht dauert i.d.R. drei Tage.
Er findet i.d.R. zu folgenden Zeiten statt:
5.- 8. Jahrgang: vor den Osterferien
9. und 10. Jahrgang: vor oder nach den Herbstferien
Unterrichtsausfall durch Projektunterricht ist so weit wie möglich zu vermeiden. So sollte der Prüfungsfach-Unterricht in der Oberstufe erteilt werden. Fachunterricht im Sekundarbereich I, der durch die Teilnahme von Lehrkräften an Projektunterricht nicht erteilt werden kann, wird i.d.R. vertreten. - Projektunterricht wird im Fachunterricht vor- und nachbereitet. Eine Evaluation durch die Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern wird durchgeführt.
Die Ergebnisse werden der Schulleitung vorgelegt. - Projekte nach Ziff. 1 (c), an denen sich alle Klassen und Kurse beteiligen (z.B. SASIGA), müssen mindestens sechs Monate vor dem geplanten Beginn beim Schulleiter beantragt und vom Schulvorstand beschlossen werden, auch hinsichtlich der Zeitdauer und der zeitlichen Platzierung im Schuljahr.
- Die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler sollen über die mit dem Projektunterricht verbundenen pädagogischen und organisatorischen Fragen rechtzeitig informiert werden. Bei der Planung, Vorbereitung sowie Durchführung sind die Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten nach Möglichkeit zu beteiligen.
