Gymnasium Alfeld

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Ganztagsprogramm und Schulentwicklung

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Aufgabenschwerpunkte und Zielsetzung der Ganztagsschule

Das Ganztagskonzept am Gymnasium Alfeld erweitert das Bildungsangebot für die Schülerinnen und Schüler und stellt eine Antwort auf Veränderungen im Schulalltag und in vielen Lebensbereichen der Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien dar.

Durch die Verkürzung der Schulzeit und die daraus folgenden Stundentafeln haben die Belastungen für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums im Sek.I-Bereich erheblich zugenommen. Zum einen sind die Anforderungen in den einzelnen Unterrichtsfächern gestiegen, zum anderen muss in bestimmten Jahrgangsstufen Pflichtunterricht auch am Nachmittag stattfinden. Für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Alfeld, einer Schule im ländlichen Raum, bringen diese strukturellen Veränderungen viele Änderungen im persönlichen Tagesablauf mit sich. So führt die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft oder am Wahlunterricht der Profilklassen dazu, dass viele Schülerinnen und Schüler nicht nach dem Ende des Vormittagsunterrichts, sondern erst nach der 8.Stunde nach Hause fahren können. Durch diese Veränderungen wurde es erforderlich, die frühere Halbtagsschule zur Ganztagsschule weiter zu entwickeln.

Auch die Situation in den Familien vieler Schülerinnen und Schüler hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. So kommen immer mehr Schülerinnen und Schüler ohne Frühstück in die Schule (z.B. wegen der Berufstätigkeit beider Elternteile) und erhalten zu Hause keine Mittagsmahlzeit. Auch bei der Erledigung der häuslichen schulischen Arbeiten ist eine größer werdende Zahl von Schülerinnen und Schülern auf sich allein gestellt.

Die Kombination der erhöhten Belastungen durch die Schule und der veränderten Situation in den Familien vieler Schülerinnen und Schüler hat eine Lage geschaffen, die von der Schule nicht nur bedauernd hingenommen werden kann. Wir müssen uns vielmehr dieser neuen Situation stellen und die Entwicklung verantwortungsvoll steuern und gestalten. Wir nehmen damit unsere Bildungsaufgabe gem. § 2 NSchG wahr, „die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler, ihre Fähigkeit zu einem eigenverantwortlich geführten Leben, ihre sozialen Fähigkeiten und ein aktives Freizeitverhalten zu fördern" (Erl.d.MK v.16.3.2004)

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