Zum Jahresende kommt die Bildungspolitik in Niedersachsen naturgemäß etwas zur Ruhe, sind die großen Themen im Lauf des Jahres bereits breit diskutiert und in der Presse entsprechend gewürdigt  worden. Aber einige Höhepunkte hält das Jahresende dennoch bereit. Kultusminister Tonne besuchte unlängst wie jedes Jahr die Herbsttagung des Philologenverbandes, in dem überwiegend Gymnasiallehrer organisiert sind. Und wie seit einigen Jahren üblich, beklagt dessen Vorsitzender Horst Audritz die unzumutbare Arbeitsbelastung der Gymnasiallehrer, die von einer hohen Wochenarbeitszeit von bis zu 55 Stunden und fehlenden Erholungszeiten gekennzeichnet sei. Besonders der zunehmende bürokratische Aufwand wird moniert, den der Kultusminister nun mit einigen Entlastungsmaßnahmen kompensieren möchte. So sollen z.B. Klassenarbeiten nicht mehr archiviert werden müssen, eine Tätigkeit, die im Jahreszyklus allerdings nur wenige Stunden in Anspruch nimmt. Andere, seit Jahren geforderte Entlastungen für Oberstudienrätinnen und -räte, die zusätzliche Aufgaben übernommen haben, bleibt die Kultuspolitik, bisher, schuldig. In ähnlicher Weise gilt dies auch für die Arbeit der Studiendirektorinnen und Studiendirektoren, die in der erweiterten Schulleitung schulorganisatorische und weitere herausragende Aufgaben ausfüllen, aber immerhin über ein begrenztes Maß an Entlastungsstunden verfügen können. Doch obwohl die übertragenen Aufgaben in den letzten Jahren an Umfang zugenommen haben, Stichwort „Eigenverantwortliche Schule“, sind die Entlastungsstunden bisher stagniert. Wenigstens hier deutet sich allerdings eine Anpassung an, sind weitere nunmehr doch Entlastungsstunden angekündigt worden.

Ganz nebenbei werden dann wieder einmal Änderungen beim Schulsport diskutiert, weil unsere Kinder sich zu wenig bewegen, knapp 80 % der Jungen und fast 88 % der Mädchen körperlich zu inaktiv sind. Als gäbe es nur die Schule, in der Sport angeboten wird, und keine Vereine und andere Institutionen. Oder echte Vorbilder, z.B. in der eigenen Familie. Wenn die Eltern natürlich auch Bewegungsmuffel sind, ist dies für den Nachwuchs kein leuchtendes Vorbild und wird diesen nicht gerade zur Eigentätigkeit anregen. Da hilft auch eine dritte Sportstunde nicht wirklich weiter, wenn Bewegung nicht grundlegend in den Alltag integriert wird.

Doch es gibt durchaus noch andere Problemzonen. Die Linken-Chefin Katja Kipping forderte jüngst „Digitale Selbstverteidigung“ als Schulfach einzurichten. Was ein wenig nach Harry Potters Unterrichtsfach „Verteidigung gegen die dunklen Künste“ klingt, hat leider durchaus seine Berechtigung, obwohl in den Schulen seit Jahren Medienbildung und Medienprävention betrieben wird. Aber auch hier sind die Erziehungsberechtigten gefordert, die ihren Nachwuchs regelmäßig mit der neuesten benötigten Hardware versorgen, dabei aber manchmal übersehen, dass mit dem Kauf diverse Verpflichtungen eingegangen werden und massive Probleme drohen. Die dann wiederum, über Whats App und Co, in den Schulalltag hineinschwappen und ganz selbstverständlich von den Lehrerinnen und Lehrern gelöst werden müssen.

Was gab es nicht schon alles in der Schule bzw. ist von der Politik und Gesellschaft gefordert worden! Benimm-Unterricht, Kochen, Hauswirtschaft und Ernährung, Wirtschaft, Digitaler Umgang, Werken, Berufsorientierung. Mobbing, sexuelle Aufklärung, Aids-Prävention, Gesundheitserziehung, dies sind Themen, die in stetigem Wechsel gern der Zuständigkeit der Schule überantwortet werden. Viele von uns haben die Entwicklung von Gemeinschaftskunde über Sozialkunde und Politik bis zu Politik-Wirtschaft am eigenen Leibe erlebt und wissen ein Lied zu singen von stetig sich verändernden Anforderungen in der Bildungspolitik. Warum also nicht „Digitale Selbstverteidigung“?

Einige dieser Fächer, wie die Berufliche Orientierung, haben zu Recht Eingang in die Lehrpläne oder sogar in den Fächerkanon gefunden. Andere, wie Werken, sind aus diesem verschwunden, jedenfalls am Gymnasium. Man denke nur an die Mofa-Kurse, die es bis vor einigen Jahren an vielen Schulen gegeben hat! Diese sind so gut wie ausgestorben – obwohl das Mofa und das Moped gerade eine Renaissance erleben.

Richtig scheint zu sein, dass sich die Anforderungen an die Bildung an den sich verändernden gesellschaftliche Entwicklungen orientieren und gegebenenfalls diesen anpassen. Oder aber auch ein Gegengewicht setzen, falls dieses notwendig ist.

Richtig bleibt jedoch auch, dass die schulische Bildung nur einen Teilbereich der Erziehung abbildet, der vom Elternhaus mindestens ergänzt, wenn nicht gar komplettiert werden muss. So ist es auch im Grundgesetz formuliert, Artikel 6 Absatz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Der Bildungsauftrag der Schule ist im Niedersächsischen Schulgesetz, §2 Absatz 1 ebenso eindeutig geregelt: „Die Schule soll […] die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler […] weiterentwickeln. Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen.“

Damit sollten die Zuständigkeiten eigentlich geklärt sein. Es bleibt wie bisher auch: Schule und Elternhaus arbeiten in bewährter Weise vertrauensvoll zusammen, gehen dabei Hand in Hand.

Wie schön, dass auch an anderen Stellen einiges beim Alten und damit verlässlich bleibt. Die Bayern lehnen eine angepasste faire Sommerferienregelung ab und steigen erwartungsgemäß aus dem Nationalen Bildungsrat aus, der im Koalitionsvertrag der Großen Koalition allerdings vereinbart wurde und stärkere Angleichungen und Absprachen in der Bildungspolitik vorsieht.

Dies war zu befürchten und hat niemanden wirklich überrascht – auch so kann Verlässlichkeit garantiert werden!

Schließlich ist Bildungspolitik immer noch Ländersache. Daher liest sich der Bildungs- und Erziehungsauftrag im Bayrischen Schulgesetz auch etwas anders, nachschlagen lohnt sich![i]

Auch bei uns am Gymnasium Alfeld wird auf Verlässlichkeit Wert gelegt, wenn auch in durchweg positivem Sinn.

Denn wir tragen seit Jahren und Jahrzehnten Sorge für eine besinnliche Weihnachtszeit, indem wir verlässlich unsere Weihnachtskonzerte zur Darbietung bringen. Wie immer kostenfrei, mit einem Glühweinverkauf nach den Konzerten und einer großen Spendenaktion. Dieses Jahr finden unsere Konzerte  bereits am 11. und 12. Dezember wieder in Sankt Nicolai statt.  Freuen Sie sich auf  eine besinnliche Atmosphäre und vor allem erlesene musikalische Darbietungen, die uns in der Weihnachtszeit begleiten und auf das Weihnachtsfest einstimmen.

So ist auch unsere Schule bereits durch einen Weihnachtsbaum stimmungsvoll aufgewertet, eine Spende der Firma Peter Schlegel, der traditionell von der Schülervertretung geschmückt und beleuchtet wird und Licht in die zeitweise noch düsteren Vormittage bringt.

Und in diesem Jahr wird eine weitere ganz alte Tradition im Schulleben wiederbelebt, unser Ehemaligenball am zweiten Weihnachtsfeiertag. Dieser wurde über Jahrzehnte im Hotel Steinhoff in Freden ausgerichtet, musste aber aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten in den letzten beiden Jahren ausfallen. Dieses Jahr wird er neu angeboten und zum ersten Mal im Hotel-Restaurant Am Schlehberg ausgerichtet. Wir hoffen nicht nur auf viele Ehemalige der letzten Abiturjahrgänge, sondern auch, dass hiermit ein Bann gebrochen ist und der Ehemaligenball seiner traditionellen Rolle wieder gerecht werden kann: Menschen zusammenzuführen und einen gesellschaftlichen Austausch in festlicher Atmosphäre zu ermöglichen. Auch darauf kann man sich jetzt schon einstellen.

Ich wünsche der Schulgemeinschaft eine besinnliche Weihnachtszeit im Kreis von Freunden und Familie und freue mich auf etliche angenehme Begegnungen. Vielleicht sehen wir uns ja beim Ehemaligenball?!

Ihr Michael Strohmeyer


i BayEUG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000, Art. 1 Bildungs- und Erziehungsauftrag:

(1) 1Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. 2Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. 3Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur, Umwelt, Artenschutz und Artenvielfalt. 4Die Schülerinnen und Schüler sind im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen.

(2) Bei der Erfüllung ihres Auftrags haben die Schulen das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu achten.