Liebe Schulgemeinschaft,

Corona ist anscheinend vorüber, die Pandemie hat sich zu einer Endemie entwickelt, die Maskenpflicht fällt und bald erhalten die Schulen auch keine Selbsttests mehr. Endlich, werden viele denken, endlich kehren wir zur Normalität zurück, alles wird gut.

Weit gefehlt.

Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz (KMK) hat überaschenderweise einen Lehrer/innenmangel konstatiert, der die nächsten 20 Jahre anhalten könnte. Als hätten die letzten Jahre nicht schon längst gezeigt, dass vor allem im Grund-, Haupt- und Realschullehramt zu wenig ausgebildet wird, dass es sogenannte Mangelfächer gibt, die zu wenig studiert werden und dass auch Quereinsteigern der Einstieg in den Schuldienst nicht immer gelingt.

Nun haben wir es also amtlich: Es gibt nicht nur akut zu wenige Lehrkräfte, sondern es wird die nächsten Jahrzehnte auch weiterhin zu wenige geben.

Wir gehören also zu einer Spezies, um die sich die Kultusministerien reißen müssten, der bayerische Ministerpräsident macht es mal wieder vor. Oder die man pflegen müsste, da sie so wertvoll ist.

Da verwundert es doch ein wenig, wenn die meisten Vorschläge der SWK ins Gegenteil laufen und eher (noch) höhere Belastungen erwarten lassen. Die Rede ist z.B. von zeitlich befristeter Mehrarbeit, die in der Studie unter „Erschließung von Beschäftigungsreserven“ abgehandelt wird. Unter diesem Aspekt findet sich auch der Vorschlag, Teilzeit und frühen Eintritt in den Ruhestand einzuschränken sowie die Unterrichtsverpflichtung zu erhöhen.

Dabei muss die Bezeichnung „Beschäftigungsreserven“ in den Ohren der Betroffenen zynisch klingen, die sich Teilzeit überwiegend nicht aus Bequemlichkeit ausgesucht haben, sondern aus einer Bedürftigkeit heraus handeln müssen. In der Regel handelt es sich um Eltern mit kleineren Kindern oder gesundheitlich belastete Personen.

Nach den immer noch spürbaren Belastungen durch die Pandemie die Unterrichtsverpflichtung zu erhöhen und dies ebenfalls als „Reserve“ zu verkaufen, klingt ebenfalls nicht schlüssig. Wenn die Betroffenen an dieser Stelle noch Reserven verspüren würden, hätten sie schon längst freiwillige Arbeitszeitkonten anlegen und mehr arbeiten können. Mehr geht aber oftmals nicht.

Unter „Flexibilisierung des Einsatzes von Lehrkräften“ wird in der Studie weiterhin die „Anpassung der Klassenfrequenzen“ empfohlen. Dies klingt ebenfalls erst einmal interessant, bis man die Erläuterungen liest und auf die vorgeschlagene Erhöhung derselben stößt. Eine Anpassung von Klassenfrequenzen fordern Betroffene und Verbände schon seit langem, nur halt in die andere Richtung: Klassen müssten dringend verkleinert werden, um z.B. der Diversität und Inklusion Rechnung tragen zu können. Unsere Klientel – auch am Gymnasium – ist erkennbar anspruchsvoller geworden, neben der fachlichen nimmt die pädagogische Arbeit mehr und mehr Raum ein. Bei bis zu 32 Schüler*innen in einer Lerngruppe eine zunehmend schwerer lösbare Aufgabe.

Immerhin erkennt die Kommission an, dass all diese Vorschläge zu einer zusätzlichen Belastung der Lehrkräfte führen würden und daher zu befristen seien.

Zur Entlastung schlägt sie „vorbeugende Maßnahmen zur Gesundheitsförderung“ vor, z.B. Achtsamkeitstraining. Man kann sich gut vorstellen wie der Lehrer nach der verordneten Mehrarbeit, die zu mehr Lerngruppen, Korrekturen und damit Erschöpfung führt, die wiederum auch den größeren Lerngruppen zuzuschreiben ist, nachmittags ab 17.00 h in seine Supervisionsgruppe geht, um sich auszusprechen und sein Leid mit anderen Betroffenen zu teilen. Die kathartische Wirkung wird sich schon einstellen.

Oder wie die Kollegin freitags gegen 15.00 Uhr ihr Wochenende beginnt, indem sie, zwar erschöpft, aber ganz motiviert, in ihr Achtsamkeitstraining einsteigt, gebettet zwischen Phasen der Korrektur und Unterrichtsvorbereitung. Da sie nicht mehr in Teilzeit arbeiten darf, fordert nun aber auch die Familie ihr Recht und möchte Mama oder Papa auch einmal für sich haben, wenigstens am Wochenende.

Dass wir vor einer großen Herausforderung stehen, der sich alle in Bildung Beteiligte stellen müssen, ist unstrittig. Warum so spät gegengesteuert wird, muss allerdings schlüssig erklärt werden. Schon einmal wurden in Niedersachsen über zehn (!) Jahre zwei Stunden Mehrarbeit verordnet, nachdem in den Jahren zuvor nur wenige Stellen ausgeschrieben wurden und neu eingestellte Lehrkräfte nur ¾ -Verträge erhalten konnten. Viele Gymnasiallehrkräfte mussten deshalb damals in andere Bundesländer abwandern oder an anderen Schulformen unterrichten, um sich und ihre Familien ernähren zu können. Auch dieser „Schweinezyklus“ war absehbar, aber es wurde zu spät gegengesteuert.

Daher muss man hoffen, dass die Vorschläge der Kommission nicht eins zu eins umgesetzt werden oder wieder zu einer unsachlichen Konkurrenz unter den Bundesländern führt. Der Ministerpräsident in Bayern macht es vor und lockt mit A13 für alle. Dieses Wahlversprechen ist in Niedersachsen erst einmal auf den zweiten Teil der Legislaturperiode verschoben worden. Vielleicht war dies unklug.

Vielleicht haben wir aber auch nichts zu befürchten. Schließlich wollen auch wir lieber Teil der Lösung als des Problems sein. Vielleicht gibt es noch Pensionäre, die gerne ein paar Stunden unterrichten wollen. Vielleicht können wir intern, und das ist schon mehrfach gelungen, Lehrkräfte bei einem fachlichen Mangel überzeugen, eine oder zwei Stunden mehr zu unterrichten, ihre Teilzeit also anzupassen.

Dies zu verordnen wäre aber kontraproduktiv und würde eher zu mehr Frustrationen führen. Wertschätzung wünscht man sich anders. In der Industrie gibt es Überstundenzuschläge und Wochenendtarife. Vielleicht kann man dies auf die Schule übertragen? Stattdessen wurden Überstunden bei der letzten angeordneten Mehrarbeit sogar schlechter bezahlt, also „untertariflich“. Damit kann man niemanden überzeugen.

Bleiben wir also wachsam und achtsam!

Michael Strohmeyer

 

 

Liebe Schulgemeinschaft,

nun haben wir den Jahreswechsel überstanden und das Ende des ersten Halbjahres wirft seinen langen Schatten voraus. Die Zeugniskonferenzen sind terminiert, es werden zu Beginn des Jahres noch diverse Klassenarbeiten und Klausuren zurückgegeben und diese werden Auswirkungen auf die Halbjahresnote haben.

Auch müssen noch Klassenarbeiten geschrieben, nachgeschrieben oder Ersatzleistungen erbracht werden. Nicht nur Corona, auch eine Grippewelle und andere Erkältungskrankheiten haben in der Vorweihnachtszeit zu erheblichen Ausfällen in der Schüler/innen- und Lehrer/innenschaft geführt. Zusätzlich hat ein witterungsbedingter freier Tag die Planungen zum Teil zunichte gemacht.

Daher mussten Arbeiten verschoben und diverse Nachschreibtermine angeboten werden. Die nächsten zwei Wochen sind für alle also noch einmal spannend. Sie können sicher sein, dass alle Kolleginnen und Kollegen mit dieser Situation sensibel umgehen und eine angemessene und gegebenenfalls auch angepasste Zensierung ermöglichen werden.

Die Diskussion, Noten durch Berichte zu ersetzen, wie sie von unserer neuen Kultusministerin angestoßen wurde, ist in diesem Zusammenhang nicht neu. Viele Gesamtschulen verfahren so, durchaus erfolgreich und von Eltern- und Schülerschaft akzeptiert. Dieses System stößt allerdings an seine Grenzen, wenn eine Schule oder sogar das Bundesland gewechselt werden. Dann müssen ziemlich schnell Einstufungen vorgenommen, ggf. Berichtszeugnisse in Notenzeugnisse überführt werden. Wir stehen regelmäßig vor diesen Anforderungen, wenn jemand mit einer anderen zweiten Fremdsprache oder von einer anderen Schulform zu uns wechseln möchte. Und dies kommt im Schuljahr durchaus regelmäßig vor. Dann müssen in Absprache mit dem RLSB oftmals Sonderregelungen gefunden werden, die einen Zugang ermöglichen und eine Vergleichbarkeit sicherstellen. Selten bedeutet dies auch, dass jemand einen anderen Weg zu uns einschlagen, also „Umwege“ in Kauf nehmen muss. Über eine andere Schulform, durch Wiederholen eines Jahrgangs oder Nachweis bestimmter Leistungen durch zusätzlichen Unterricht. In jedem Fall sind persönliche Lösungen unabdingbar und letztendlich zielführend.

Eine Notwendigkeit oder den Wunsch, Notenzeugnisse in Berichtszeugnisse zu überführen, können wir im Moment bei uns nicht erkennen.

Bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall sind wir, wie durch das Niedersächsische Schulgesetz festgelegt, auf die Entscheidung und Information des Landkreises angewiesen. Wir können nicht selbstständig entscheiden, dass die Schule geschlossen bleibt. Schulen, die dies getan haben, haben mutig und vielleicht auch fürsorglich gehandelt, aber ohne gesetzliche Grundlage. Sollte die Wetterlage ein Erreichen der Schule nicht möglich machen, sei es durch öffentliche Verkehrsmittel oder mit dem eigenen Fahrzeug, können Erziehungsberechtigte und volljährige Schüler*innen immer selbst entscheiden, zu Hause zu bleiben. Sicherheit geht vor. Der beruhigende Weg ist jedoch sicherlich der offizielle, wenn der Landkreis frühzeitig informiert, ob oder dass die Schule ausfällt. Eine Regelung, wie in diesem Fall mit Unterrichtsinhalten umzugehen ist, müssen wir noch treffen. Viele Schule stellen konsequent auf Distanzunterricht um oder geben Aufträge an die Lerngruppen heraus. Wir haben uns aufgrund der Kurzfristigkeit auf Wiederholungsthemen als Angebote geeinigt. Das ist bei nur einem Tag Unterrichtsausfall auch angemessen, muss aber für größere Zeiträume angepasst werden. Eine verbindliche Regelung in Absprache mit der Schüler/innenvertretung und dem Schulelternrat scheint hier also angezeigt.

Wie stehen Sie zu dem Thema? Reden Sie gerne mit und geben uns Ihre Vorstellungen weiter.

Uns allen ein gesundes und erfolgreiches Jahr, das uns mit allzu schlimmen Nachrichten verschont.

Michael Strohmeyer

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