I. Profilklassen in den Jahrgängen 5/6

Schülerinnen und Schüler können mit Eintritt in die 5. Klasse ein Profil anwählen. Es besteht die Wahl zwischen

einer Chorklasse

oder

einer naturwissenschaftlichen Klasse (NW).

In diesen „Schwerpunktklassen“ erhalten die Schülerinnen und Schüler Zusatzunterricht, um ihre Neigungen zu fördern. Neben der fachlichen Weiterentwicklung (siehe Link) findet in den Profilklassen eine Identitätsbildung statt, die sich in der Regel sehr positiv auf das Klassenklima auswirkt.

Neben den Profilklassen gibt es in der Regel auch ein bis zwei Klassen, die kein besonderes Profil haben.

In der 7. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler in neuen Klassenverbänden zusammengesetzt. Bei der Neuzusammensetzung wird sich an den Sprachanwahlen der Schülerinnen und Schüler orientiert.

Die Schwerpunkte können dann in Arbeitsgemeinschaften vertieft werden.

 

II. Bilingualer Unterricht von Jahrgang 7-10

Alle Schülerinnen und Schüler, die sich für das Fach Englisch in besonderem Maße interessieren und eine hohe Sprachaffinität besitzen, können ab Jahrgang 7 das bilinguale Angebot anwählen.

Der Unterricht in den Fächern Biologie und Erkunde findet dann in englischer Sprache im Kursverband statt. In den Jahrgängen 7 und 8 erhalten die Schülerinnen und Schüler zwei Zusatzstunden in einem der beiden Fächer.

Durch den bilingualen Unterricht wird die Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler in hohem Maße gefördert.

 

III. AG-Arbeit im Nachmittagsangebot

Das AG-Angebot am Gymnasium Alfeld ist vielfältig und wechselt je nach Nachfrage/ Anwahl durch die Schülerinnen und Schüler. Ein Kontinuum bilden jedoch die vielfältigen Musik- und Sportangebote sowie die Schülerzeitung, der Eine-Welt-Laden, die Schülerbücherei, die Schülerfirma und Fremdsprachenangebote.

 

IV. Präventionsangebote

Der Präventionsausschuss hat für alle Jahrgänge der Sekundarstufe I Präventionsangebote entwickelt, die fester Bestandteil in jedem Schuljahr sind. Diese umfassen Prävention im Cyberbereich, Schulungen im Umgang miteinander, Drogen-und Sexualprävention. Das Konzept wird durch die aktive Ausschussarbeit stetig weiterentwickelt und evaluiert.

 

Sekundarstufe I

Grundlegende Informationen

Allgemeines

Die Sekundarstufe I umfasst die Jahrgänge 5-10. In diesen Jahrgängen erwerben die Schülerinnen und Schüler ein fundiertes Grundwissen und elementare Fertigkeiten, zudem erlernen sie problemlösende Arbeitsweisen. Ferner schulen die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, begründet eigene Urteile zu fällen. Diese Fähigkeiten und Fertigkeiten bereiten sie auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe vor.

Über den kognitiven Bereich hinausgehend entwickeln die Schülerinnen und Schüler eigene Interessen und trainieren sozialbestimmte Verhaltensweisen. Diese Fähigkeiten werden am Gymnasium Alfeld durch eine intensive Arbeit in den Klassen und ein Präventionskonzept, das alle Jahrgänge von 5-10 erfasst, gefördert.

Gelegenheiten zum Erwerb dieser Fähig- und Fertigkeiten erhalten unsere Schülerinnen und Schüler im Fachunterricht, aber auch in den insgesamt 30 AGs, die nicht nur theoretische Inhalte, sondern auch praktische Fertigkeiten schulen. Die AGs bereichern zudem unser Schulleben und bereiten Feste und Konzerte sowie schulische Veranstaltungen vor.

Erste Einblicke in die Berufswelt und die Beschäftigung mit Themen zur Berufsvorbereitung sollen den Schülerinnen und Schülern eine spätere Orientierung in der Arbeitswelt erleichtern. So fördert unser Gymnasium die Teilnahme am Zukunftstag ab Klasse 5, dokumentiert die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in einem Berufswahlpass und bietet ab Klasse 9 eine regelmäßige Berufsberatung durch externe Fachleute vor Ort an.

 

Fördern und Fordern

In den Langfächern Deutsch und Mathematik bietet das Gymnasium in den Jahrgängen 5 und 6 Förderunterricht an, der nach Anraten durch eine Fachlehrkraft zeitlich begrenzt besucht wird. Für ausgewählte andere Fächer ist dies auch in Jahrgang 7 und 8 möglich.

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und Interessen haben die Möglichkeit, von Lehrkräften begleitet oder durch ein Juniorstudium vorbereitet, an Wettbewerben teilzunehmen.

 

Versetzung

Sollten die Leistungen eines Schülers oder einer Schülerin in einem oder mehreren Fächern mangelhaft oder ungenügend sein, wird nach Prüfung des Gesamtnotenbildes zum Halbjahreszeugnis eine Warnung verschickt. Im April des zweiten Schulhalbjahres wird zum letzten Samstag im April eine Warnung versendet, wenn die Versetzung aufgrund mangelhafter oder ungenügender Leistungen gefährdet ist.

Die Konferenz kann über eine Versetzung mit Ausgleich beschließen, wenn zwei mangelhafte Leistungen durch mindestens die Zensur drei in zwei Fächern mit gleicher Stundenzahl oder eine ungenügende Leistung mit zwei befriedigenden Leistungen oder einer guten Leistung in Fächern mit gleicher Stundenanzahl ausgeglichen werden kann.

Vier Wochen vor Schuljahresende kann in begründeten Fällen eine Warnung bei rapidem Leistungsabfall ausgesprochen werden.

Darüber hinaus wird auf den Versetzungskonferenzen der Schuljahrgänge 5-9 bei einem Notenbild mit zwei mangelhaften Leistungen ohne Ausgleich nach pflichtgemäßem Ermessen über die Möglichkeit einer Nachprüfung entschieden.

Organisatorisches: Krankheitsfall

Ein/e Erziehungsberechtigte/r meldet ihr/sein Kind am Morgen der Erkrankung telefonisch im Sekretariat ab. Die Klassenlehrkraft erhält eine Mitteilung über die Erkrankung. Nach drei Werktagen muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.

 

Quellen:

Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemeinbildenden Schulen (WeschVO) vom 3. Mai 2016

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemeinbildenden Schulen (EB-Wesch-VO)

Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 des Gymnasiums (RdErl. d. MK vom 23.06.2015)

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