Die Fachhochschulreife wird in der gymnasialen Oberstufe erworben mit den Leistungen aus zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren in der Qualifikationsphase und dem Nachweis

  • einer erfolgreich abgeschlossenen, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten Berufsausbildung,
  • durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder
  • durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres,  eines einjährigen freiwilligen Wehrdienstes oder eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes.
  • Folgende Einbringung ist verpflichtend: Deutsch (2 Halbjahre), Fremdsprache[1] (2 Halbjahre), Geschichte[2] (2 Halbjahre), Mathematik (2 Halbjahre) und Naturwissenschaft[3] (2 Halbjahre)

 

Bei dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife durch die Leistungen in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase sind folgende Leistungen nachzuweisen:

  • In den Schulhalbjahresergebnissen im ersten und zweiten Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung.
  • In den Schulhalbjahresergebnissen im dritten Prüfungsfach sowie in weiteren neun Schulhalbjahresergebnissen insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung.
  • In mindestens 11 dieser 15 Schulhalbjahresergebnisse müssen jeweils mindestens 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein, darunter mindestens zwei der Schulhalbjahresergebnisse im ersten und zweiten Prüfungsfach.

 


[1] Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache betreffen.

[2] Es kann auch ein anderes Fach  aus dem gesellschaftlichen Aufgabenfeld, das als Prüfungsfach gewählt worden ist, eingebracht werden.

[3] Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Naturwissenschaft betreffen.