Sekundarstufe I

Grundlegende Informationen

Allgemeines

Die Sekundarstufe I umfasst die Jahrgänge 5-10. In diesen Jahrgängen erwerben die Schülerinnen und Schüler ein fundiertes Grundwissen und elementare Fertigkeiten, zudem erlernen sie problemlösende Arbeitsweisen. Ferner schulen die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, begründet eigene Urteile zu fällen. Diese Fähigkeiten und Fertigkeiten bereiten sie auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe vor.

Über den kognitiven Bereich hinausgehend entwickeln die Schülerinnen und Schüler eigene Interessen und trainieren sozialbestimmte Verhaltensweisen. Diese Fähigkeiten werden am Gymnasium Alfeld durch eine intensive Arbeit in den Klassen und ein Präventionskonzept, das alle Jahrgänge von 5-10 erfasst, gefördert.

Gelegenheiten zum Erwerb dieser Fähig- und Fertigkeiten erhalten unsere Schülerinnen und Schüler im Fachunterricht, aber auch in den insgesamt 30 AGs, die nicht nur theoretische Inhalte, sondern auch praktische Fertigkeiten schulen. Die AGs bereichern zudem unser Schulleben und bereiten Feste und Konzerte sowie schulische Veranstaltungen vor.

Erste Einblicke in die Berufswelt und die Beschäftigung mit Themen zur Berufsvorbereitung sollen den Schülerinnen und Schülern eine spätere Orientierung in der Arbeitswelt erleichtern. So fördert unser Gymnasium die Teilnahme am Zukunftstag ab Klasse 5, dokumentiert die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in einem Berufswahlpass und bietet ab Klasse 9 eine regelmäßige Berufsberatung durch externe Fachleute vor Ort an.

 

Fördern und Fordern

In den Langfächern Deutsch und Mathematik bietet das Gymnasium in den Jahrgängen 5 und 6 Förderunterricht an, der nach Anraten durch eine Fachlehrkraft zeitlich begrenzt besucht wird. Für ausgewählte andere Fächer ist dies auch in Jahrgang 7 und 8 möglich.

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und Interessen haben die Möglichkeit, von Lehrkräften begleitet oder durch ein Juniorstudium vorbereitet, an Wettbewerben teilzunehmen.

 

Versetzung

Sollten die Leistungen eines Schülers oder einer Schülerin in einem oder mehreren Fächern mangelhaft oder ungenügend sein, wird nach Prüfung des Gesamtnotenbildes zum Halbjahreszeugnis eine Warnung verschickt. Im April des zweiten Schulhalbjahres wird zum letzten Samstag im April eine Warnung versendet, wenn die Versetzung aufgrund mangelhafter oder ungenügender Leistungen gefährdet ist.

Die Konferenz kann über eine Versetzung mit Ausgleich beschließen, wenn zwei mangelhafte Leistungen durch mindestens die Zensur drei in zwei Fächern mit gleicher Stundenzahl oder eine ungenügende Leistung mit zwei befriedigenden Leistungen oder einer guten Leistung in Fächern mit gleicher Stundenanzahl ausgeglichen werden kann.

Vier Wochen vor Schuljahresende kann in begründeten Fällen eine Warnung bei rapidem Leistungsabfall ausgesprochen werden.

Darüber hinaus wird auf den Versetzungskonferenzen der Schuljahrgänge 5-9 bei einem Notenbild mit zwei mangelhaften Leistungen ohne Ausgleich nach pflichtgemäßem Ermessen über die Möglichkeit einer Nachprüfung entschieden.

Organisatorisches: Krankheitsfall

Ein/e Erziehungsberechtigte/r meldet ihr/sein Kind am Morgen der Erkrankung telefonisch im Sekretariat ab. Die Klassenlehrkraft erhält eine Mitteilung über die Erkrankung. Nach drei Werktagen muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.

 

Quellen:

Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemeinbildenden Schulen (WeschVO) vom 3. Mai 2016

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemeinbildenden Schulen (EB-Wesch-VO)

Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5-10 des Gymnasiums (RdErl. d. MK vom 23.06.2015)