Die Fachhochschulreife wird in der gymnasialen Oberstufe erworben mit den Leistungen aus zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren in der Qualifikationsphase und dem Nachweis
- einer erfolgreich abgeschlossenen, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten Berufsausbildung,
- durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder
- durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres, eines einjährigen freiwilligen Wehrdienstes oder eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes.
- Folgende Einbringung ist verpflichtend: Deutsch (2 Halbjahre), Fremdsprache[1] (2 Halbjahre), Geschichte[2] (2 Halbjahre), Mathematik (2 Halbjahre) und Naturwissenschaft[3] (2 Halbjahre)
Bei dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife durch die Leistungen in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase sind folgende Leistungen nachzuweisen:
- In den Schulhalbjahresergebnissen im ersten und zweiten Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung.
- In den Schulhalbjahresergebnissen im dritten Prüfungsfach sowie in weiteren neun Schulhalbjahresergebnissen insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung.
- In mindestens 11 dieser 15 Schulhalbjahresergebnisse müssen jeweils mindestens 05 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein, darunter mindestens zwei der Schulhalbjahresergebnisse im ersten und zweiten Prüfungsfach.
[1] Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache betreffen.
[2] Es kann auch ein anderes Fach aus dem gesellschaftlichen Aufgabenfeld, das als Prüfungsfach gewählt worden ist, eingebracht werden.
[3] Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Naturwissenschaft betreffen.