Fluch und Segen der neuen Medien

Die meisten von uns werden inzwischen ein Smartphone besitzen und dessen Möglichkeiten ausgiebig nutzen. Dabei stehen immer weniger das klassische Telefonieren als vielmehr die ständige Erreichbarkeit und die Möglichkeit, Fotos und Dateien zu übermitteln im Vordergrund. Eine dieser Möglichkeiten ist der kostenlose Nachrichtendienst WhatsApp, den viele von uns, unter anderem auch ich, ausgiebig nutzen. Nicht nur die Möglichkeit der Zweier-Kommunikation, sondern gerade die des Gruppen-Chat ist bestechend und erleichtert den Austausch enorm. Aber gerade die letztgenannte Form der Kommunikation birgt ebenso Risiken und Gefahren, denen sich viele nicht bewusst sind. Zum einen bestätigt man bei der Anmeldung bei WhatsApp, dass man mindestens 16 Jahre alt ist. Viele der Nutzer sind dies jedoch nicht, schon viele Fünftklässler sind bei WhatsApp angemeldet. Hier wird vorausgesetzt, dass die Erziehungsberechtigten von der Anmeldung Kenntnis genommen, diese gebilligt haben und eine gewisse Kontrolle über die von ihren Kindern verschickten Nachrichten ausüben. Dass dies nicht immer möglich ist und wir unsere Kinder an dieser Stelle durch nachlassende Kontrolle zur Selbstständigkeit und selbst verantworteten Nutzung erziehen, ist der eine wichtige Aspekt der Medienerziehung. Was aber, wenn´s schief läuft? Wenn in einem Gruppen-Chat Einzelne ausgeschlossen, beleidigt oder regelrecht „gemobbt“ werden. Auch wenn man dem Begriff des Mobbing eine inflationäre und nicht immer angemessene Verwendung unterstellen muss, werden hier dennoch oftmals Grenzen überschritten, die zu Verletzungen Einzelner führen. Die sich, da sie oftmals ausgeschlossen sind, nicht wehren können. Die wiederholt angegriffen werden. Die dann mit einem unwohlen Gefühl zur Schule kommen und sich hier gegebenenfalls auch unkontrolliert zur Wehr setzen.

Auch wenn an dieser Stelle mit einem Privatgerät im außerschulischen Bereich gearbeitet wird, sind wir als Schule dennoch immer betroffen, da die über WhatsApp eingerichteten Gruppen überwiegend im schulischen Kontext stehen und die betroffenen Kinder zumeist in ihrer Rolle als Schüler betroffen sind.

Was können wir tun?
Zuallererst schauen wir nicht weg, sondern reagieren und gehen Vorwürfen nach. Wir führen Gespräche mit ALLEN Betroffenen, um aufzuklären und zu sensibilisieren. Wir binden die Eltern in die Kommunikation sofort mit ein und betreiben ein gemeinsames, vom Elternhaus unterstütztes Vorgehen. Aber: Wir haben auch feststellen müssen, dass ein nachträgliches Reagieren oftmals für die direkt Betroffenen nicht hilfreich genug ist, da Verletzungen im Vorfeld stattgefunden haben, die mit Entschuldigungen alleine kaum auszugleichen sind.

Daher werden in diesem Schuljahr am Gymnasium acht Medienscouts aus den Reihen der Schüler/innen und zwei Kolleginnen ausgebildet, um frühzeitig agieren und präventiv tätig werden zu können. Weiterhin sind für den besonders betroffenen sechsten Jahrgang im Rahmen des Gesundheitstages Workshops geplant, in denen man lernt, wie sensibel man mit WhatsApp umgehen kann und wo die Gefahren liegen, für beide Seiten. Denn eines ist auch wichtig: Wir wollen und werden niemanden kriminalisieren oder stigmatisieren! Es handelt sich überwiegend um Kinder, denen die Gefahren nicht bewusst sind und die vieles, was sie geschrieben haben, nicht so meinen. Aber: Das geschriebene Wort tut besonders weh, weil es wiederholt gelesen werden kann. Man kann es nicht überhören, wie eine verbale Entgleisung, es ist fixiert und gespeichert. Und es ersetzt nicht die reale Kommunikation, Auge in Auge, bei der Mimik, Gestik und Stimmlage wichtige Begleiter sind, um eine Nachricht korrekt „rüberzubringen“ und richtig entschlüsseln zu können.

Wir haben gute Hoffnung, mit der zukünftigen Prävention im Vorfeld Erfolg zu haben und setzen auf das Verständnis und die Unterstützung der Eltern, denn Medienerziehung kann an dieser Stelle nur gemeinsam gelingen.

 

In dieser Hoffnung, Ihr Michael Strohmeyer

Zur Anhörung…

Inzwischen ist die Anhörungsfassung der Schulgesetznovelle veröffentlicht und für alle Interessierten einsehbar (s.u.). Wie angekündigt sieht die neue Stundentafel 1 (ohne Profilunterricht) eine deutliche Reduzierung der Wochenstunden vor. Die fünften Klassen werden demnach nur noch 29, die sechsten bis zehnten Klassen 30 Wochenstunden Unterricht haben. Um dies umzusetzen, müssen alle Fächer in den Jahrgängen 5-10 Stunden reduzieren. Nimmt man die Einführungsphase dazu, bisher Jahrgang 10 – nunmehr 11, ergibt sich ein differenziertes Bild: Bis zur zukünftigen Qualifikationsphase, also inklusive der Einführungsphase (11. Klasse), werden die musischen Fächer besonders stark gekürzt, ebenso Erdkunde, während die basalen Fächer wie Deutsch, Mathematik und die Fremdsprachen bis zu zwei Stunden hinzu gewinnen. Ebenso wird Politik-Wirtschaft aufgewertet und erhält in der Einführungsphase eine Stunde hinzu. In ähnlicher Weise werden Religion/Werte und Normen und Sport als einzige Fächer in den Jahrgängen 5-10 nicht gekürzt. Auch in der neuen Einführungsphase werden die Schülerinnen und Schüler nur noch 30 Wochenstunden zu belegen haben. In diesem Jahrgang wird es statt der Zensuren wieder Punkte von 00-15 geben.

Die Änderungen in der Qualifikationsphase, zukünftig die Jahrgänge 12 und 13, betreffen vor allem die Einbringungsverpflichtungen: Diese werden von bisher 36 auf mindestens 32 Kurse herunter gesetzt, mit der Möglichkeit, auch bis zu 36 Kurse einzubringen. Die Abschlussnote ist dann in jedem Fall individuell zu berechnen. Die verpflichtende Wochenstundenzahl wird im gleichen Zug von 34 auf 32 gesenkt. Interessanterweise bleiben die Schwerpunkte in bisheriger Form bestehen und werden nicht merklich aufgelöst. Hier ergeben sich nur Erleichterungen, falls Erdkunde im Gesellschaftlichen Profil Prüfungsfach ist. In diesem Fall müsste Politik-Wirtschaft nicht mehr belegt werden, die Belegungsverpflichtung für die zweite Naturwissenschaft/zweite Fremdsprache bleibt aber erhalten. Neu wird die jeweilige Stundenverpflichtung geregelt: Die eA-Kurse („Leistungskurse“) werden zukünftig fünfstündig, die gA-Kurse („Grundkurse“) dreistündig unterrichtet. Sport und Seminarfach bleiben bei zwei Stunden, wobei Letzteres nur noch drei Halbjahre angeboten wird. Ebenfalls geändert wird die Anzahl der Klausuren in den Prüfungsfächern: Statt zwei Klausuren im dritten Halbjahr muss nur noch eine geschrieben werden.

 

… und die Umsetzung am Gymnasium Alfeld?

Die Neuerungen betreffen für das kommende Schuljahr 2015/16 die zukünftigen Klassen fünf bis acht. Für diese Klassen sind auch die neuen curricularen Vorgaben zu berücksichtigen und in die schuleigenen Rahmenpläne zu integrieren (wieder einmal). Auch neue Lehrwerke sind zu sichten und in die Lernmittelausleihe einzubinden (wieder einmal). Spannend dürfte dann die Anpassung der unterschiedlichen Stundentafeln für den Stundenplaner werden, da das Doppelstundenraster des G8 mit dem 5/3-stündigen der G9- Oberstufe zu vereinbaren ist.

… Stichpunkt Doppelstunden: Die Planungen laufen am Gymnasium Alfeld im Moment auf einen Probelauf im Schuljahr 2016/17 hinaus. In diesem Jahr soll, nach vorheriger Beteiligung der schuleigenen Gremien wie Schulelternrat, Schülervertretung und Gesamtkonferenz, probeweise auf Doppelstunden umgestellt werden. Im gleichen Zug ist geplant, die großen Pausen zu verlängern. Dazu müssten die kleinen Pausen eingespart werden. Es wird sich um einen einjährigen Probelauf handeln, an dessen Ende eine grundlegende Evaluation stehen wird.

Die geplanten Stundenkürzungen werden viele mit einem lachenden und einem weinenden Auge betrachten. Dass der Jahrgang 6 nun auch eine Verfügungsstunde erhält, ist ein echter Zugewinn. Dass die Wochenstundenzahl insgesamt abgesenkt wird, ebenfalls, ergibt sich doch hiermit im Nachmittagsbereich mehr Raum für freiwillige Angebote wie AGs und Förderunterricht. Aber gerade die geplanten Kürzungen im musischen Bereich werden die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf das Prüfungsfach nachdrücklich beeinflussen: Da in Jahrgang 11 für die musischen Fächer nur noch zwei Stunden zur Verfügung gestellt werden, kommt dies einer Kürzung um 50 % gleich! Kein anderes Fach hat vergleichbare Einbußen zu verzeichnen. Da in diesem Jahrgang die Basis für die Wahl eines Prüfungsfaches ausgebaut und geschärft werden soll, muss genau geplant werden, wie man unter diesen Rahmenbedingungen eine sichere Entscheidung seitens der Schülerinnen und Schüler gewährleistet, indem man z.B. wichtige Unterrichtsinhalte noch im Jahrgang 10 belässt. In dem Jahr der Einführungsphase wünscht man sich als Betroffener dann doch eine etwas höhere Wochenstundenzahl, um den Anforderungen der Einführungsphase im Wortsinn auch nachkommen zu können.

Als große Entlastung ist mit Sicherheit die geplante Reduzierung der Klausuren in den Prüfungsfächern anzusehen, auch wenn dadurch eine schriftliche Übungsmöglichkeit fehlt. Wenn im dritten Kurshalbjahr nur noch eine Klausur geschrieben werden muss, ist dies allerdings eine spürbare Entlastung für Schülerinnen und Schüler UND Kolleginnen und Kollegen.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass eine Rückkehr zum „alten G9“ die Schulen vor einige organisatorische Aufgaben stellt und alte Pläne nicht einfach aus der Schublade gezogen werden können. Die geplanten Entlastungen sind an einigen Stellen durchaus spürbar, werden von den betroffenen Fachkolleginnen und –kollegen aber auch kritisch gesehen. Hier bleibt zu hoffen, dass durch die geringere Wochenstundenzahl eine intensivere Lernatmosphäre und Auseinandersetzung möglich ist und durch ein zusätzliches Jahr bis zum Abitur mehr Ruhe in das System Schule Einzug hält.

In dieser Hoffnung,

Ihr Michael Strohmeyer

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Zum Nachlesen finden Sie unter folgendem Link alle genauen Informationen (oder unter mk.niedersachsen -> Aktuelles -> Anhörungsverfahren):

http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=33030&article_id=129027&_psmand=8

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