Der Beginn dieses Halbjahres scheint ganz im Zeichen großer Erkrankungen zu stehen. Das sogenannte „Corona-Virus“ Covid 19 beherrscht die Schlagzeilen und sorgt auch im schulischen Kontext für erhebliche Verunsicherung. Muss man größere Menschenansammlungen auch in Niedersachsen grundsätzlich meiden? Können Klassen- und Kursfahrten, z.B. Skifahrten nach Italien oder Südtirol, noch durchgeführt werden? Wer kommt bei einer Absage für die Kosten auf?

Zum Glück ist unser Skikurs bereits erfolgreich und ohne Beeinträchtigungen gelaufen, stehen in nächster Zeit keine Klassenfahrten an. Aber der Jahrgang 11 fährt am 9. März nach Göttingen zum Hochschulinformationstag HIT. Wie ernst müssen wir die Möglichkeit einer Ansteckung nehmen, muss die Teilnahme zwingend abgesagt werden? Zuerst ist festzustellen, dass wir in Niedersachsen nicht zum Risikogebiet zählen und Verdachtsfälle schnell entsprechend behandelt werden. Zum Zweiten gibt zurzeit sowohl das Gesundheitsamt als auch die Landesschulbehörde bewusst keine Warnung aus und überlässt die Entscheidung im konkreten Einzelfall den Schulleitungen. Inzwischen sind lediglich Hinweise zur Hygiene, vor allem der Handhygiene, erhältlich, die bei uns bereits im Gebäude ausgehängt und kommuniziert wurden. Das Robert-Koch-Institut beurteilt die Gefährdungslage weiterhin als „mäßig“. Daher scheinen Ruhe und Besonnenheit die ersten Bürgerpflichten zu sein, ist Panikmache durchaus nicht angesagt.

Aber dennoch gilt, wie übrigens auch bei extremen Wetterlagen (Sturm, Eis, Hitze): Die Eltern können begründet entscheiden, ihr Kind zu Hause zu lassen beziehungsweise aus oben genannten Gründen eine Exkursion verbieten. Das heißt konkret, dass Exkursionen, die in Bereiche potenziell größerer Ansteckungsgefahr führen, von uns nicht nach Erlasslage verbindlich angeordnet, sondern für die nächste Zeit als Angebot eingerichtet werden. Dies gilt dann auch für den HIT in Göttingen und weitere Tagesexkursionen. Für den HIT in Göttingen haben wir vorsichtshalber die verbindliche Teilnahme abgesagt. Genauere Informationen dazu werden die begleitenden Lehrkräfte direkt mit den Lerngruppen und den Erziehungsberechtigten kommunizieren.

Leider haben auch einige Firmen, aus nachvollziehbaren Gründen, schon reagiert und z.B. die Teilnahme am Zukunftstag abgesagt. Das ist für die Schüler*innen, die sich bereits angemeldet haben, sehr schade und wir wünschen ihnen, dass sie noch einen anderen Platz finden.

Wir werden die Lage sehr genau betrachten müssen und bleiben weiterhin in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt und der Landesschulbehörde, um gegebenenfalls entsprechende notwendige Maßnahmen zu verfügen.

Weniger Spielraum bleibt uns allerdings bei der neuesten Verordnung zum Impfnachweis, im Besonderen die Masern betreffend. Ab dem ersten März besteht Impfpflicht gegen Masernerreger für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden.

Die Schule muss zukünftig und ab sofort diesen Immunstatus überwachen und protokollieren, sei es bei Neuanmeldungen, späteren Zugängen, beim Personal oder der Schülerschaft. Alle, die sich in einem Schulgebäude aufhalten oder dort dienstlich tätig sind, unterliegen zukünftig der Nachweispflicht. Einzelheiten, wie beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule zu verfahren ist, sind bereits geregelt.

Für Schülerinnen und Schüler des künftigen fünften Jahrgangs des Schuljahres 2020/2021 muss bei Aufnahme keine Überprüfung erfolgen, diese Schülerinnen und Schüler gelten als „Bestand“. Gleiches gilt bei der Aufnahme in eine 11. Klasse. Diese Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen der Bestandsüberprüfung mit Frist zum 31.7.2021 überprüft. Ebenfalls ist kein Nachweis für diejenigen erforderlich, die vor dem 31.12.1970 geboren sind. Immerhin erfüllen einige Kolleg*innen diese Vorgabe und können ungeprüft weiter dienstlich tätig sein. Trotzdem kommt wieder einmal ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand auf die Schulleitungen und Sekretariate zu, müssen Anmeldeformulare erweitert und Akteneinträge ergänzt werden.

Aber was tut man nicht für einen guten Zweck. Und auch, wenn diese gesetzliche Vorgabe weit in die Freiheit des Einzelnen eingreift, muss man bedenken, dass Umgeimpfte für alle anderen eine potenzielle Gefährdung darstellen. Zum Beispiel gerade auch für Säuglinge, die noch nicht geimpft werden können. Der sogenannte „Herdenschutz“ gilt erst ab einer Impfquote von 95 % der Bevölkerung, von der wir mit 92 % noch weit entfernt sind.

Und da die Schule im rechtlichen Sinn eine Behörde darstellt, werden wir uns den gesetzlichen Vorgaben nicht verschließen und mithelfen, das Ziel der WHO, Masern und Röteln weiter einzudämmen, zu erreichen.

Und sei es nur mit Maßnahmen der Dokumentation.

Michael Strohmeyer

 

 

Was am Gymnasium wirklich zählt

Bereits am 23. Januar kündigte die örtliche Presse an, dass es am Folgetag Zeugnisse geben werde, also bereits am 24. Januar 2020. Das war eine ganze Woche zu früh, denn das Halbjahr ging doch bis zum 31.1.2020, und zum Glück wussten dies die Schülerinnen und Schüler und kamen weiterhin auch in der letzten Woche pflichtbewusst zur Schule.

 

Das erste Halbjahr ist nunmehr also offiziell beendet, eine kurze Verschnaufpause durch die Halbjahresferien eingetreten, doch schon geht es unvermindert mit neuen Terminen weiter. Nicht unbedingt für die Schülerinnen und Schüler, aber in hohem Maße vor allem für die Kolleginnen und Kollegen. Die ganztägige SchiLf (schulinterne Lehrerfortbildung) am ersten Tag des neuen Halbjahres zum Einsatz von digitalen Medien im Unterricht soll alle auf einen aktuellen Stand bringen und neue Möglichkeiten darstellen, wie moderner, medienbasierter Unterricht aussehen kann. Kurz darauf folgen schon der Tag der offenen Tür mit dem Informationsabend für die Eltern der zukünftigen Viertklässler und eine Woche später der Schnupperunterricht für die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen. All dies muss detailliert vorbereitet werden, denn wir wollen uns nicht nur von unserer besten Seite zeigen, sondern auch ein möglichst realistisches Bild unserer Arbeit, der Arbeitsbedingungen und der Anforderungen am Gymnasium geben. Hierbei sind viele Gespräche und individuelle Beratungen unabdingbar, die sich teilweise bis zum Tag der Anmeldung und manchmal auch darüber hinaus erstrecken. Nicht nur jedes Kind ist anders, auch die Erziehungsberechtigten verfügen über unterschiedliches Wissen über die Schulform Gymnasium, haben eventuell sogar Vorbehalte oder gar Angst vor einem möglichen Scheitern ihres Kindes.

Informationen im Vorfeld helfen bei dieser Entscheidung für eine Schulform und einen Schulstandort nicht unwesentlich, ebenso Gespräche mit Eltern, deren Kinder bereits auf dem Gymnasium sind, oder mit diesen Kindern selbst.

 

Die Furcht vor vermeintlichem Schulstress sollte bei dieser Entscheidung nur eine nebensächliche Rolle spielen, auch wenn der Eindruck entstehen könnte, dass „nach“ den Zeugnissen bereits wieder „vor“ den Zeugnissen zu sein scheint. Wobei diese Zeugnisse ja nur einen scheinbar objektiven, zeitlich begrenzten Abschluss eines Lernprozesses zertifizieren, im engeren Sinne eigentlich inhaltsleer und dennoch so bedeutend sind.

 

Niemand sollte Angst vor den Zeugnissen haben (müssen). Die Noten, gerade auch die nicht so guten, sind im Vorfeld bekannt und auch die Eltern sollten mindestens einen Überblick über das zu Erwartende haben. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, gerade bei schlechten Noten frühzeitig den Kontakt zum Elternhaus zu suchen und nicht nur die betroffenen Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Eltern auf eine mögliche Versetzungswarnung auf dem Halbjahreszeugnis vorzubereiten. Denn manchmal werden bereits an dieser Stelle weiter reichende Konsequenzen gezogen, verlässt ein Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Schule oder geht einen Schuljahrgang zurück.

Auch über individuelle Förderung wird gesprochen, über Unterstützung entweder im Unterricht direkt, über Förderunterricht oder über das hausinterne System „Schüler*innen helfen Schüler*innen“.

 

Daneben bieten diverse Institute ihre Hilfe an und werben mit ihren Leistungen und ihrer individuellen Unterstützung. Der Ratgeber „Schluss mit dem Schulstress“ eines regionalen Institutes gibt hierbei weitreichende Hilfestellung und nimmt dankenswerterweise auch die Eltern als (nicht immer perfekte) Vorbilder mit ins Boot. Über das Gymnasium darf man hierbei, neben durchaus zutreffenden und nützlichen Informationen, unter der Überschrift „Was am Gymnasium wirklich zählt“ lesen, dass am Gymnasium niemand einen an der Hand durch den Schulstoff führe und es zwar Klassenlehrer gebe, diese aber mehr administrative Funktionen erfüllten. Das ist prägnant formuliert und trifft wohl überwiegend auf die oberen Jahrgänge zu, in denen die Schülerinnen und Schüler tatsächlich selbstständiger arbeiten und lernen müssen, nicht jedoch auf die Einstiegsjahrgänge, die Klassen fünf und sechs. Gerade in diesen Brückenjahrgängen, in denen sich die neuen Schülerinnen und Schüler nicht nur an die Schulform und deren Anforderungen, sondern auch an ein neues Gebäude, neue Gesichter und einen veränderten Schulweg gewöhnen müssen, legen wir besonderen Wert auf die Bedeutung und Zuständigkeit der Klassenleitungen. Deshalb sind in diesem Doppeljahrgang immer zwei Kolleg*innen für die Klassenleitung zuständig, die nach einem bewährten Konzept gerade die ersten Wochen ausgestalten und in einer wöchentlichen Klassenstunde Zeit für die sozialen Belange in der Klasse haben. Viele Klassen richten sich einen Klassenrat ein, der selbstständig die wichtigen Dinge der Woche moderiert und hilft, Probleme zu lösen oder diese sogar zu vermeiden. Denn selbstverständlich wird von den Schülerinnen und Schülern erwartet, dass sie lernen, zunehmend selbstständig Unterrichtsinhalte zu erarbeiten, aber nicht vom ersten Tag an und nicht ohne Anleitung, ohne Übung, ohne „An-die-Hand-nehmen“.

Das von einer Arbeitsgruppe entwickelte schulinterne Methodencurriculum gibt hierbei Hilfestellung und sichert ab, dass bestimmte, vorher festgelegte Methoden in einem Jahrgang eingeführt und in weiteren Jahrgängen gefestigt und abgesichert werden. Kein Kind kann von sich aus ein aussagekräftiges Plakat erstellen, in einem Sachtext die wesentliche Begriffe ad hoc herausfinden oder zehn Vokabeln in 15 Minuten sicher lernen. Dazu bedarf es der Anleitung durch Expert*innen, die nicht nur didaktisch-methodisch geschult sind, sondern auch das einzelne Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten sehen und diese berücksichtigen – dies sind die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer.

 

Dies ist unser Anspruch und daran wollen wir uns messen lassen.

 

Dass dabei Belastungen nicht immer zu vermeiden sind, versteht sich von selbst. Es mag Phasen der enormen Beanspruchung geben, es mögen wichtige Details auch einmal aus dem Blick geraten oder falsch gedeutet werden. Daher ist die zeitnahe und wechselseitige Kommunikation nicht nur mit den direkt Betroffenen selbst, sondern auch dem Elternhaus von wesentlicher Bedeutung. Das ist die Funktion der Klassenleitungen, die auch für die Anliegen und Sorgen der Eltern ein Ohr haben, Ratgeber und Begleiter der (schulischen) Entwicklung sind.

 

Das ist das, was am Gymnasium auch wirklich zählt:

 

Neben den durch den Bildungsauftrag verbindlich vorgegebenen Anforderungen die Verantwortung für die Einzelne und den Einzelnen dauerhaft zu übernehmen und Kinder an die Hand zu nehmen, wenn dieses notwendig ist.

Bei einigen ist dieser Prozess bereits nach Klasse 5 oder 6 abgeschlossen, andere erfordern weiterhin individuelle Unterstützung, manche bis zum Abitur.

 

Und selbst nach diesem Abschluss holen sich einige weiterhin Rat bei ihren ehemaligen Lehrkräften ein und dokumentieren, dass stabile Bindungen, die auf Vertrauen basieren, von Dauer sein können.

 

Das ist das, was wirklich zählen sollte.

 

Wertevolle Schule

Europaschule

Förderung von Begabungen

Ökoprofit

 Freiwilligendienste im Sport

Schule ohne Rassismus

Gesund Leben Lernen

Big Band

Ganztagsschule

Preisträgerschule Geschichtswettbewerb

Schulsanitätsdienst

Die Recken