Liebe Schulgemeinschaft,

pünktlich zur Weihnachtszeit wurden uns die neuen Niedersächsischen Hygienemaßnahmen für Schulen übermittelt, die wiederum schulintern angepasst und kommuniziert werden mussten. Bisher haben sich diese Konzepte weitestgehend als umsetzbar und funktional erwiesen. Das größte Problem bleibt wie bisher die Einhaltung der Abstandregelung, z.B. auf dem Pausenhof, außerhalb des Schulgeländes und auch in Bussen. Es wird sehr deutlich, dass sich alle nach Nähe und Kontakt sehnen und die Übertretungen dieser Gebote oftmals nicht mutwillig, sondern zufällig oder aus Unachtsamkeit geschehen.

Eines ist bei den diversen Regelungen, Erlassen, Rundverfügungen und Krisenstabssitzungen, die bei der Bewältigung der Pandemie helfen sollen, aber inzwischen zutage getreten: Egal, wie sinnvoll diese Regelugen zur Eindämmung der Pandemie auch erscheinen, dieser Dezember wird ein eher trauriger Monat. Treffen innerhalb der Familie sind erschwert worden, die Weihnachtsmärkte öffnen nicht, es wird zum ersten Mal seit Jahrzehnten keine Weihnachtsmusik des Gymnasiums geben!

Das schmerzt sehr und die Hoffnung auf ein „normales“ neues Jahr ist bestenfalls ein sehr kleines Trostpflaster.

Eigentlich wünschen sich alle in Schule Tätigen nur noch, unbeschadet und gesund die Weihnachtsferien zu erreichen. Bislang erscheint dies Aussicht nicht gänzlich unbegründet, auch wenn wir inzwischen auch einige Verdachtsfälle und sogar positiv Getestete zu verzeichnen haben. Bisher ist unser Hygienekonzept allerdings aufgegangen, war trotz aller Sorgen eine Ansteckung in der Schule vermeidbar.

Die Vorschläge aus der Politik, grundsätzlich in ein Wechselmodell überzugehen, Unterricht in Gaststätten zu erteilen oder Lüftungsanlagen anzuschaffen, waren allesamt gut gemeint, aber nicht praktikabel. Entweder fehlt das Geld oder die Zuständigkeit ist unklar, sind die gesetzlichen Grundlagen nicht gegeben oder die Vorschläge einfach praxisfern.

Bis heute streiten namhafte Virologen, ob die Schule ein Ansteckungsherd ist oder eher doch nicht. Unsere Erfahrungen decken sich in dieser Hinsicht mit der Überzeugung unseres Kultusministers, dass von den Schulen (bisher) kein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht.

Abseits dieser Diskussionen wurde dann doch erkannt, dass neben den „Kunden“ eigentlich auch die „Dienstleister“, die Lehrkräfte effektiv geschützt werden müssten. Es wurde die Idee geboren, für diese gefährdete Berufsgruppe, die einen immensen Teil der täglichen Betreuung der Kinder und Jugendlichen übernimmt, FFP 2-Masken anzuschaffen. Anfragen beim Schulträger und dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (bis 1.12.2020: Niedersächsische Landesschulbehörde) ergaben jedoch, dass sich niemand zuständig fühlt bzw. zurzeit keine Regelungen zur Anschaffung derselben existieren. Gleiches gilt für die in der Presse längst angekündigten „Lehrerlaptops“. Beim Distanzlernen sind diese unabdingbar, denn sie stellen ein verbindlich zu nutzendes Arbeitsgerät, eine conditio sine qua non dar. Bisher verwenden die Kolleginnen und Kollegen allerdings ihre Privatgeräte, die beim Einsatz in der Schule oder dem Transport dorthin z.B. nicht versichert sind. Nun sind wir sehr gespannt, was das neue Jahr in dieser Hinsicht ergeben wird, ob wir endlich nach den Weihnachtsferien ein wenig mehr Klarheit erwarten dürfen.

Trotz anfänglicher Widerstände hat sich unser Kultusminister doch überzeugen lassen, die Weihnachtsferien um zwei Tage nach vorne zu verlängern, um die Chance auf eine ansteckungsfreie Weihnacht zu vergrößern. Dies scheint angesichts der bisherigen Kenntnisse über das Virus schlüssig zu sein und erhöht zudem die Freude auf das Weihnachtsfest und die entsprechenden Vorbereitungen nicht unerheblich. Zwar wird diese Regelung nicht die Lehrerinnen und Lehrer betreffen, die entweder eine Notbetreuung sicherstellen oder aber von zu Hause aus arbeiten sollen, aber sie ist deutlich mehr als eine gutgemeinte Geste und wird auch entsprechend wahrgenommen.

Der zusätzliche Appell zur Kontaktvermeidung und die Begrenzung auf maximal zehn Personen zu Weihnachten sind in diesem Verbund sicherlich ein weiterer nachvollziehbarer Weg und verbunden mit der Erwartung, Wirkung zu entfalten und Infektionen zu vermeiden,

Diese Maßnahmen tun aber weh und werden oftmals nur schwerlich einzuhalten sein. Wenn die eigenen Kinder ihre Partner zu Weihnachten mitbringen wollen, die Großeltern oder Paten eingeladen werden sollen, man sich in der Nachbarschaft treffen möchte, sind schnell Grenzen erreicht, die dieses Weihnachtsfest und diese Ferien weniger glanzvoll erscheinen lassen.

Vielleicht wird diese Weihnacht nicht EIN Fest im großen Familienkreis, sondern es werden viele kleine, zulässige Treffen, bei denen das Infektionsrisiko insgesamt aber vielleicht auch nicht geringer ausfällt.

Ich wünsche uns allen nach dieser belastenden Zeit des Organisierens, Bangens, Ertragens und Hoffens,

dass es unserer Politik gelingt, Maßnahmen zur effektiven Eindämmung der Bedrohung zu finden und diese Maßnahmen angemessen zu kommunizieren,

dass wir unsere Verunsicherung und Ängstlichkeit, aber auch unangemessene Sorglosigkeit nicht zu ständigen Begleitern werden lassen, 

dass wir gemeinsam in beständigem Austausch und gegenseitigem Vertrauen unsere Schule weiterhin mit einer gehörigen Portion Optimismus und Freude gestalten und,

dass wir die angebrochene Adventszeit und den Jahreswechsel zur Besinnung und die Weihnachtsferien zur Erholung nutzen können!

Bleiben Sie gesund!

Ihr Michael Strohmeyer

 

Liebe Schulgemeinschaft,

der Unterricht nach den Herbstferien ist fast im Normalmodus angelaufen. Nach Maßgabe des Kultusministeriums, geregelt durch eine Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde, haben wir das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht dringend empfohlen. Diese Empfehlung ist nicht durchgängig auf Zustimmung gestoßen.

Einzelne Eltern haben sie kritisiert und Einschränkungen beim Atmen oder sogar Gefährdungen geltend gemacht.

Einige Klassen haben für sich beschlossen, auf die Umsetzung der Empfehlung zu verzichten.

Auch wenn sich die meisten Schülerinnen und Schüler und alle Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Empfehlung orientiert haben, ist somit insgesamt ein Flickenteppich entstanden.

Seit dem 2.11.2020 müssen nunmehr im Unterricht verpflichtend MNBs getragen werden, wenn der Inzidenzwert in einem Landkreis die Grenze von 50 Infizierte auf 100.000 Einwohner überschritten hat. Diese Festlegung ist eindeutig und verbindlich, somit wenig Handlungsspielraum gegeben. Sie lässt sich zudem leicht überprüfen und schafft damit Handlungssicherheit für alle Beteiligten – welcher Fraktion man auch angehört.

Es wird weiterhin Personen und Personenkreise geben, die das Tragen der MNBV grundsätzlich ablehnen und die Wirksamkeit dieser Maßnahme anzweifeln.

Auch der Kultusminister stellt einschränkend fest: „Schule ist bisher weder Ausgangspunkt noch Verbreitungsort der Pandemie.“ Er ergänzt aber: „Gleichwohl bleibt der Gesundheitsschutz aller an Schule Beteiligten im Fokus der weiteren Entscheidungen.“ (G.H. Tonne, Brief an die Schulen vom 22.10.2020). Diese Entscheidung ist wie alle anderen Einschränkungen des öffentlichen Lebens vielleicht nicht gleich erklärlich, sie wird sich aber hoffentlich mindestens rückblickend als zielführend erweisen.

Auch bezüglich eines potenziellen Wechsels von Szenario A zu Szenario B gab es einige Unklarheiten in der Kommunikation zu bereinigen. Ein Wechsel zu Szenario B und zu geteilten Lerngruppen und A-B-Wochen ist erst dann angezeigt, wenn

  1. der Inzidenzwert über 100/100.000 Einwohner liegt UND
  2. das zuständige Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme für die betroffene Schule festgelegt hat, die mindestens eine Lerngruppe betrifft. (z.B. eine Quarantänemaßnahme).

Ohne die Kombination BEIDER Aspekte wird es keinen Wechsel zu Szenario B geben.

Ob und wann dieser Fall eintritt, scheint allerdings in Anbetracht der dynamischen Entwicklung in Niedersachsen eher eine Frage der Zeit als eine Frage der wirksamen Maßnahmen zu sein.

Denn die Infektionen werden in die Schule hineingetragen und entfalten dann eventuell doch ihre Wirksamkeit.

Daher wird der Sportunterricht bis auf Weiteres auch (noch) nicht als Praxis erteilt. Wir prüfen, ob unsere Sporthalle und die Umkleideräumlichkeiten geeignet sind, den Hygienevorgaben zu genügen. Wahrscheinlich darf nur jeweils eine einzelne Klasse in der großen Sporthalle unterrichtet werden, damit in den Umkleiden keine unnötigen Kontaktmöglichkeiten entstehen. Problematisch bleiben dennoch die Vorgaben der Kontaktlosigkeit und des Mindestabstands im Sportunterricht. Bis zu einer abschließenden Klärung wird alternativer Unterricht erteilt oder es werden sich Unterrichtsgänge mit sportlichem Charakter im Außenbereich oder theoretischer Unterricht ergeben.

Denkbar ist auch, dass die Stunden zugunsten eines anderen Faches verlagert werden, um Lerndefizite des letzten Schuljahres zu kompensieren.

Wir wünschen uns und hoffen sehr darauf, dass wir in diesem beschriebenen Setting mindestens bis zu den Weihnachtsferien Schule gestalten und aufrechterhalten können.

Wir wissen aber auch, was die öffentlichen Beschränkungen für alle Beteiligten bedeuten und dass sich jeder verständlicherweise mehr Normalität wünscht. Mehr soziale und auch körperliche Kontakte, mehr kulturelles und sportliches Leben und mehr Bewegungsfreiheit.

Auch diese Aspekte sind in der Schule deutlich eingeschränkt und die Auswirkungen auf das Miteinander sind täglich spürbar – besonders in der dunklen Jahreszeit.

Wir werden aber unser Möglichstes dazu beitragen, dass neben dem Lernerfolg auch der Spaß und die Freude am Lernen nicht zu kurz kommen, dass auch unter der MNB gescherzt werden kann und bald vorweihnachtliche Stimmung aufkommt.

Bleiben Sie alle gesund!

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